Stage 1 für den Sprinter - W 906 214 / 314 / 514 (143PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
168 PS  +25PS (17%) 143 PS
124 kW  +18kW (17%) 105 kW
380 Nm  +50Nm (15%) 330 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
580,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 487,39 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung der Stage 1 für den Mercedes Sprinter 214/314/514 bietet eine optimale Verbesserung der Fahrleistung. Durch gezielte Chiptuning-Maßnahmen wird die Gesamtleistung des Fahrzeugs spürbar erhöht. Bei uns wird nicht nur eine simple Erhöhung der Motorleistung vorgenommen, sondern eine umfassende Optimierung des Fahrzeugs.

Die Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder ist ein zentraler Aspekt dieser Leistungssteigerung. Durch die Anpassung dieser Kennfelder kann die Leistung des Motors effizienter genutzt werden. Das Ergebnis ist eine spürbare Verbesserung der Fahrleistung. Zusätzlich wird der Ladedruck erhöht, was zu einer weiteren Leistungssteigerung führt.

Bei uns ist die Montage bereits im Preis inkludiert. Es entstehen also keine zusätzlichen Kosten für die Montage der Leistungssteigerung. Ein weiterer Vorteil dieser Leistungssteigerung ist die V-Max Aufhebung. Somit wird die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs nicht mehr elektronisch begrenzt.

Ein weiterer Aspekt, der bei der Stage 1 Leistungssteigerung berücksichtigt wird, ist die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen. Dies führt je nach Fahrweise zu einer Kraftstoffersparnis. Die Leistungssteigerung verbessert somit nicht nur die Fahrleistung, sondern kann auch zu einer Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs beitragen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.