Stage 1 für den Sprinter - W 906 213 / 313 / 513 (129PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
154 PS  +25PS (19%) 129 PS
113 kW  +18kW (19%) 95 kW
355 Nm  +50Nm (16%) 305 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
580,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 487,39 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den Sprinter W 906 (213 / 313 / 513) bietet eine durchdachte Optimierung der Leistung, ohne die Zuverlässigkeit oder Langlebigkeit des Fahrzeugs zu beeinträchtigen. Durch professionelles Chiptuning und gezielte Anpassungen der elektronischen Einspritzkennfelder wird eine optimale Leistungsausbeute erzielt. Gleichzeitig erhöht sich der Ladedruck, was zu einer spürbaren Leistungssteigerung führt.

Entscheiden Sie sich für die Stage 1 Leistungssteigerung, sind sämtliche Montagekosten bereits im Preis enthalten. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die V-Max Aufhebung ist ebenfalls inbegriffen, sodass Sie das volle Potential Ihres Sprinters ausnutzen können.

Ein weiterer Vorteil der Leistungssteigerung ist die Kraftstoffersparnis. Durch die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen kann bei entsprechender Fahrweise der Kraftstoffverbrauch effektiv reduziert werden. Bei uns erhalten Sie eine Leistungssteigerung, die sich nicht nur in verbesserten Fahrleistungen, sondern auch in der Wirtschaftlichkeit bemerkbar macht.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.