Stage 1 für den Sprinter - W 906 216 / 316 / 416 / 516 (163PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
188 PS  +25PS (15%) 163 PS
138 kW  +18kW (15%) 120 kW
410 Nm  +50Nm (14%) 360 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
850,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 714,29 €

Beschreibung Stage 1

Für den Mercedes Sprinter W 906 216/316/416/516 (163PS) bieten wir eine Stage 1 Leistungssteigerung an. Diese umfasst eine Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder und eine Erhöhung des Ladedrucks. Durch diese Anpassungen verbessert sich die Performance des Fahrzeugs deutlich. Zudem wird die V-Max Aufhebung durchgeführt, welche die maximale Geschwindigkeitsbegrenzung des Fahrzeugs aufhebt.

Bei uns ist die Montage in den Kosten für die Leistungssteigerung inkludiert. Nach der Installation können Sie die gesteigerte Leistung Ihres Fahrzeugs sofort spüren. Besonders im unteren Drehzahlbereich macht sich die Anhebung des Drehmoments bemerkbar. Je nach Fahrweise kann diese Anpassung eine Kraftstoffersparnis zur Folge haben.

Die Leistungssteigerung durch Chiptuning ist sowohl eine kosteneffiziente als auch eine leistungsorientierte Lösung. Sie ermöglicht eine deutliche Verbesserung der Fahrzeugperformance, ohne dass mechanische Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen werden müssen. Die Stage 1 Leistungssteigerung für den Mercedes Sprinter W 906 ist ideal für diejenigen, die mehr aus ihrem Fahrzeug herausholen möchten.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf
Hinweis:
Bei Fahrzeugen ab einer EZ ab 2018 muss ggf. eine neue CPC Steuerung verbaut werden. Hier liegt der Aufpreis bei 1400 Euro. Die Überprüfung findet direkt am Fahrzeug statt.
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.