Stage 1 für den Sprinter - W 906 210 / 310 / 510 (95PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
120 PS  +25PS (26%) 95 PS
88 kW  +18kW (26%) 70 kW
300 Nm  +50Nm (20%) 250 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
580,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 487,39 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung für den Mercedes-Benz Sprinter W 906 210 / 310 / 510 (95PS) bringt eine deutliche Verbesserung der Fahrleistung mit sich. Diese Optimierung wird durch eine gezielte Anpassung der elektronischen Einspritzkennfelder erreicht. Durch diese präzise Feinabstimmung kann das volle Potenzial des Motors genutzt werden. Gleichzeitig wird der Ladedruck erhöht, um die Leistung weiter zu steigern.

Bei uns ist die Montage des Chiptuning-Systems bereits im Preis inbegriffen. Unser speziell geschultes Personal führt die Installation fachgerecht und sicher durch, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen. Mit der Leistungssteigerung ist auch eine V-Max Aufhebung verbunden. Dies bedeutet, dass die elektronisch begrenzte Höchstgeschwindigkeit aufgehoben wird, was für eine bessere Performance auf der Autobahn sorgt.

Ein zusätzlicher Vorteil der Leistungssteigerung ist die mögliche Kraftstoffersparnis. Durch eine Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen kann je nach Fahrweise weniger Kraftstoff verbraucht werden. Damit ist das Chiptuning nicht nur eine Verbesserung in Sachen Leistung, sondern kann auch zur Effizienzsteigerung des Fahrzeugs beitragen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.