Stage 1 für den S - 222 AMG S 63 - OPF (630PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
680 PS  +50PS (8%) 630 PS
500 kW  +37kW (8%) 463 kW
1100 Nm  +100Nm (10%) 1000 Nm
  • Einbaudauer: 6h
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
2.550,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 2.142,86 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den AMG S 63 - OPF (630PS) ist auf technischer Ebene eine bemerkenswerte Verbesserung der bereits beeindruckenden Performance dieses Fahrzeugs. Durch Chiptuning und spezifische Anpassungen wird die Leistung des Fahrzeugs optimiert.

Die Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien ist ein integraler Bestandteil der Leistungssteigerung. Diese Modifikation ermöglicht eine Erhöhung des Ladedrucks, was zu einer effizienteren Verbrennung und somit zu einer höheren Leistung führt. Zusätzlich zur Anpassung des Ladedrucks wird auch die Zünd- und Einspritzelektronik optimiert. Diese Optimierung führt zu einer verbesserten Verbrennungseffizienz und trägt weiter zur Leistungssteigerung bei.

Bei uns ist die Leistungssteigerung inklusive einer V-Max Aufhebung erhältlich, was bedeutet, dass die elektronisch begrenzte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs aufgehoben wird. Bitte beachten Sie, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Mit unserer Stage 1 Leistungssteigerung wird Ihr AMG S 63 - OPF (630PS) das volle Potenzial ausschöpfen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan
Hinweis:
Bei Fahrzeugen ab einer EZ ab 2018 muss ggf. eine neue CPC Steuerung verbaut werden. Hier liegt der Aufpreis bei 1400 Euro. Die Überprüfung findet direkt am Fahrzeug statt.
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.