Stage 1 für den S - 222 S 600 (530PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
580 PS  +50PS (9%) 530 PS
427 kW  +37kW (9%) 390 kW
900 Nm  +70Nm (8%) 830 Nm
  • Einbaudauer: 6h
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
2.100,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 1.764,71 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Unsere Stage 1 Leistungssteigerung für den S 600 (530 PS) aus der S - 222 Reihe von Mercedes-Benz verbindet Präzision und Leistung, um die Fahrerfahrung weiter zu optimieren. Bei uns steht Chiptuning für höhere Leistung und bessere Effizienz.

Die Leistungssteigerung wird erreicht durch eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien, die den Ladedruck erhöht. Darüber hinaus optimieren wir die Zünd- und Einspritzelektronik, um die Effizienz und Leistung des Motors weiter zu verbessern. Diese Verbesserungen ermöglichen es dem S 600, sein volles Potenzial auszuschöpfen und ein verbessertes Fahrerlebnis zu bieten.

Zusätzlich zur Leistungssteigerung beinhaltet unser Angebot auch eine V-Max Aufhebung. Damit wird die Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung des Fahrzeugs aufgehoben, was für Fahrer, die die volle Leistung ihres S 600 nutzen wollen, besonders interessant ist. Bitte beachten Sie, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Bei uns geht es darum, das Beste aus Ihrem Fahrzeug herauszuholen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.