Stage 1 für den S - 222 AMG S 63 - OPF (612PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
680 PS  +68PS (11%) 612 PS
500 kW  +50kW (11%) 450 kW
950 Nm  +50Nm (6%) 900 Nm
  • Einbaudauer: 8 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
2.100,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 1.764,71 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den AMG S 63 - OPF ist eine hochwertige Performance-Verbesserung, die speziell auf die Anforderungen dieses Fahrzeugs abgestimmt ist. Eine umfassende Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien trägt zur Verbesserung der Motorleistung bei. Dies ermöglicht eine effizientere Leistungsausbeute und verbessert das Ansprechverhalten des Motors.

Durch die Erhöhung des Ladedrucks wird die Leistungsfähigkeit des Motors zusätzlich gesteigert. Dies führt zu einer deutlich spürbaren Leistungssteigerung, die sich in einem verbesserten Fahrverhalten bemerkbar macht. Zusätzlich wird die Zünd- und Einspritzelektronik optimiert, was zu einer saubereren und effizienteren Verbrennung führt und somit die Motorleistung verbessert.

Wichtig zu beachten ist, dass sich die Leistungsangaben auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Bei uns wird bei jeder Leistungssteigerung das Chiptuning so durchgeführt, dass es genau auf die spezifischen Anforderungen des jeweiligen Fahrzeugs angepasst ist. Dies garantiert eine optimale Leistungsentfaltung und eine langfristige Zuverlässigkeit des Motors.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan
Hinweis:
Bei Fahrzeugen ab einer EZ ab 2018 muss ggf. eine neue CPC Steuerung verbaut werden. Hier liegt der Aufpreis bei 1400 Euro. Die Überprüfung findet direkt am Fahrzeug statt.
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.