Stage 1 für den S - 222 AMG S 63 (612PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
680 PS  +68PS (11%) 612 PS
500 kW  +50kW (11%) 450 kW
950 Nm  +50Nm (6%) 900 Nm
  • Einbaudauer: 6h
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
2.100,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 1.764,71 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Für alle Besitzer eines AMG S 63 (612PS), bietet unsere Stage 1 Leistungssteigerung eine erhebliche Verbesserung der Fahrzeugperformance. Ziel dieser Maßnahme ist es, mehr aus dem potenten Antrieb herauszuholen, ohne die Zuverlässigkeit zu opfern.

Im Mittelpunkt unserer Leistungssteigerung steht die Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien. Durch diese Maßnahme erhöht sich der Ladedruck, was zu einer spürbaren Verbesserung der Motorleistung führt. Gleichzeitig optimieren wir die Zünd- und Einspritzelektronik. Das Resultat ist eine effizientere Verbrennung, die sich in einer verbesserten Motorleistung niederschlägt.

Ein weiterer Pluspunkt unserer Modifikation ist die Aufhebung der V-Max-Begrenzung. Dadurch wird das volle Leistungspotenzial des Fahrzeugs nutzbar gemacht. Wichtig zu wissen: Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan. Bei uns erhalten Sie somit ein Chiptuning, das auf höchste Performance ohne Kompromisse abzielt.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan
Hinweis:
Bei Fahrzeugen ab einer EZ ab 2018 muss ggf. eine neue CPC Steuerung verbaut werden. Hier liegt der Aufpreis bei 1400 Euro. Die Überprüfung findet direkt am Fahrzeug statt.
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.