Stage 1 für den S - 222 S 560 - OPF (469PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
519 PS  +50PS (11%) 469 PS
382 kW  +37kW (11%) 345 kW
770 Nm  +70Nm (10%) 700 Nm
  • Einbaudauer: 8 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
1.400,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 1.176,47 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung für den S 560 - OPF (469PS) ist eine hochwertige und effiziente Art, die Fahrdynamik und Leistung des Fahrzeugs zu erhöhen. Durch die Anwendung von Chiptuning und einer gezielten Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien wird eine signifikante Steigerung der Motorleistung erzielt.

Bei uns steht im Vordergrund, das volle Potenzial des Fahrzeugs auszuschöpfen. Daher beinhaltet unsere Leistungssteigerung auch eine Erhöhung des Ladedrucks. Dies führt zu einer verbesserten Motorreaktion und einem dynamischeren Fahrerlebnis. Zusätzlich wird die Zünd- und Einspritzelektronik optimiert. Diese Anpassungen ermöglichen eine effizientere Verbrennung und somit eine höhere Leistungsausbeute.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Dies garantiert eine optimale Verbrennung und damit die bestmögliche Leistung. Bei Fragen oder Interesse an unserer Leistungssteigerung, stehen wir gerne zur Verfügung.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan
Hinweis:
Bei Fahrzeugen ab einer EZ ab 2018 muss ggf. eine neue CPC Steuerung verbaut werden. Hier liegt der Aufpreis bei 1400 Euro. Die Überprüfung findet direkt am Fahrzeug statt.
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.