Stage 1 für den S - 222 S 560 (469PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
519 PS  +50PS (11%) 469 PS
382 kW  +37kW (11%) 345 kW
770 Nm  +70Nm (10%) 700 Nm
  • Einbaudauer: auf Anfrage
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
1.400,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 1.176,47 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den S 560 (469 PS) ist ein umfangreiches Chiptuning-Verfahren, das speziell auf dieses Modell zugeschnitten ist. Hierbei wird der Ladedruck erhöht und die elektronischen Ladedruckkennlinien neu programmiert. Das sorgt für eine deutliche Leistungssteigerung.

Ein wichtiger Bestandteil der Leistungssteigerung ist die Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik. Dieses präzise Abstimmen sorgt für eine verbesserte Kraftstoffverwertung und erhöht somit die Effizienz des Motors. Es ist zu beachten, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Bei Verwendung von Kraftstoffen mit einer geringeren Klopffestigkeit können die Leistungszuwächse geringer ausfallen.

Bei uns wird großer Wert auf eine professionelle und passgenaue Anpassung der Software gelegt. Jedes Fahrzeug wird individuell bearbeitet, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Die Leistungssteigerung bringt nicht nur mehr Leistung, sondern kann auch zu einer verbesserten Kraftstoffeffizienz führen. Damit wird das Fahren mit dem S 560 zu einem noch größeren Vergnügen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan
Hinweis:
Bei Fahrzeugen ab einer EZ ab 2018 muss ggf. eine neue CPC Steuerung verbaut werden. Hier liegt der Aufpreis bei 1400 Euro. Die Überprüfung findet direkt am Fahrzeug statt.
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.