Stage 1 für den S - 222 S 500 (455PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
500 PS  +45PS (10%) 455 PS
368 kW  +33kW (10%) 335 kW
800 Nm  +100Nm (14%) 700 Nm
  • Einbaudauer: 6h
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
1.650,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 1.386,55 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung Stage 1, speziell abgestimmt für den S 500 mit 455PS, ist eine ideale Lösung für alle, die mehr aus ihrem Fahrzeug herausholen möchten. Durch eine umfassende Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien wird eine deutliche Erhöhung der Leistung erreicht. Der Ladedruck wird dabei präzise erhöht, um ein optimales Leistungsverhältnis zu gewährleisten.

Die Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik spielt dabei eine entscheidende Rolle. Durch eine genaue Abstimmung der Zündung und Einspritzung wird das maximale Potential des Motors genutzt. Zu beachten ist, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen.

Ein weiterer Vorteil ist die Inklusive V-Max Aufhebung. Mit dieser wird die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs nicht mehr durch die Fahrzeugelektronik begrenzt. Das ermöglicht eine noch intensivere Nutzung der erzielten Leistungssteigerung. Bei uns ist Chiptuning nicht nur ein Begriff, sondern eine Philosophie. Die Leistungssteigerung Stage 1 für den S 500 bringt eine deutliche Steigerung der Fahrdynamik und Fahrspaß.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.