Stage 1 für den S - 222 S 400 (340PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
370 PS  +30PS (9%) 340 PS
272 kW  +22kW (9%) 250 kW
760 Nm  +60Nm (9%) 700 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung für den S 400 (340PS) aus dem Hause Mercedes-Benz ist eine sorgfältige und präzise Anpassung der Fahrzeugperformance. Es handelt sich um eine Stage 1 Leistungssteigerung, die sich durch die Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder und die Erhöhung des Ladedrucks auszeichnet.

Durch die gezielte Anpassung des Chiptunings wird eine effiziente und dennoch spürbare Leistungssteigerung erreicht. Die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen bringt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis mit sich. Bei uns ist zudem die V-Max Aufhebung im Paket inkludiert. Dadurch wird Ihr Fahrzeug nicht mehr elektronisch in der Höchstgeschwindigkeit begrenzt.

Die Kosten für die Montage der Leistungssteigerung sind bei uns selbstverständlich inklusive. Die Arbeiten werden von erfahrenen und spezialisierten Technikern durchgeführt, die stets das Optimum aus Ihrem Fahrzeug herausholen. Die Leistungssteigerung ist eine effiziente Möglichkeit, um das Potential Ihres S 400 voll auszuschöpfen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf
Hinweis:
Bei Fahrzeugen ab einer EZ ab 2018 muss ggf. eine neue CPC Steuerung verbaut werden. Hier liegt der Aufpreis bei 1400 Euro. Die Überprüfung findet direkt am Fahrzeug statt.
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.