Stage 1 für den S - 222 S 350 (286PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
316 PS  +30PS (10%) 286 PS
232 kW  +22kW (10%) 210 kW
660 Nm  +60Nm (10%) 600 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
890,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 747,90 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den S 350 S - 222 (286PS) ist eine gezielte Optimierung, die mehr Leistung und Effizienz verspricht. Sie beinhaltet eine umfassende Anpassung der elektronischen Einspritzkennfelder und eine Erhöhung des Ladedrucks. Diese beiden Hauptkomponenten des Chiptunings sorgen für einen merkbaren Unterschied in der Fahrleistung.

Die Montagekosten sind in diesem Service bereits enthalten. Es wird von spezialisierten Technikern durchgeführt, die sicherstellen, dass alles reibungslos und ordnungsgemäß installiert wird. Eine wichtige Ergänzung zur Leistungssteigerung ist die Aufhebung der V-Max. Dies gibt dem Fahrzeug die Möglichkeit, seine volle Geschwindigkeit ohne künstliche Begrenzungen zu erreichen.

Eine interessante Besonderheit der Leistungssteigerung ist die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen. Dies kann, je nach Fahrweise, zu einer Kraftstoffersparnis führen. Bei uns wird nicht nur die Leistung des Fahrzeugs verbessert, sondern auch dessen Effizienz. Somit bietet die Stage 1 Leistungssteigerung sowohl mehr Fahrspaß als auch eine mögliche Senkung der Betriebskosten.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf
Hinweis:
Bei Fahrzeugen ab einer EZ ab 2018 muss ggf. eine neue CPC Steuerung verbaut werden. Hier liegt der Aufpreis bei 1400 Euro. Die Überprüfung findet direkt am Fahrzeug statt.
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.