Stage 1 für den S - 222 S 350 (258PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
288 PS  +30PS (12%) 258 PS
212 kW  +22kW (12%) 190 kW
680 Nm  +60Nm (10%) 620 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
850,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 714,29 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung Stage 1 für den S 350 (258PS) bietet eine effiziente und spürbare Verbesserung in Punkto Performance und Wirtschaftlichkeit. Bei der Optimierung wird ein besonderes Augenmerk auf die elektronischen Einspritzkennfelder gelegt. Die präzise Anpassung dieser Kennfelder ermöglicht eine gezielte Verbesserung der Motorleistung.

Ein weiterer Aspekt der Leistungssteigerung ist die Erhöhung des Ladedrucks. Hierbei wird der Turbolader des Motors so eingestellt, dass er einen höheren Ladedruck erzeugt, wodurch die Motorleistung signifikant erhöht wird.

Im Rahmen des Chiptunings ist auch die Montagekosten inklusive. Dadurch entstehen keine zusätzlichen Kosten für die Installation der Optimierung. Ein weiteres Merkmal ist die V-Max Aufhebung, welche die maximale Geschwindigkeitsbegrenzung des Fahrzeugs aufhebt. Dadurch kann die volle Leistung des Motors ohne künstliche Begrenzung genutzt werden.

Ein wichtiger Aspekt der Leistungssteigerung ist die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen. Diese Verbesserung kann, je nach Fahrweise, zu einer Kraftstoffersparnis führen. Somit bietet die Leistungssteigerung nicht nur eine gesteigerte Performance, sondern auch eine verbesserte Effizienz.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf
Hinweis:
Bei Fahrzeugen ab einer EZ ab 2018 muss ggf. eine neue CPC Steuerung verbaut werden. Hier liegt der Aufpreis bei 1400 Euro. Die Überprüfung findet direkt am Fahrzeug statt.
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.