Stage 1 für den R - 231 SL 500 (455PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
500 PS  +45PS (10%) 455 PS
368 kW  +33kW (10%) 335 kW
800 Nm  +100Nm (14%) 700 Nm
  • Einbaudauer: 6h
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
1.650,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 1.386,55 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den SL 500 (R-231) bietet eine umfangreiche Optimierung des Fahrzeugs, ohne an der Substanz des Motors zu rütteln. Mit dieser Leistungssteigerung wird die Performance des Fahrzeugs spürbar verbessert, ohne die Lebensdauer oder die Haltbarkeit des Motors zu beeinträchtigen.

Die Chiptuning-Maßnahmen umfassen eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien, was zu einer Erhöhung des Ladedrucks führt. Zusätzlich wird die Zünd- und Einspritzelektronik optimiert, um die Verbrennungsprozesse im Motor effizienter und leistungsstärker gestalten zu können. Diese technischen Anpassungen ermöglichen eine deutliche Steigerung der Leistung, die Sie bei jeder Fahrt spüren werden.

Im Rahmen der Stage 1 Leistungssteigerung ist zudem eine V-Max Aufhebung inbegriffen. Dies ermöglicht es dem Fahrzeug, seine maximale Geschwindigkeit voll auszuschöpfen. Bitte beachten Sie, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Mit der Stage 1 Leistungssteigerung bei uns erhalten Sie ein optimiertes Fahrzeug, das seine Leistungsfähigkeit in jeder Situation unter Beweis stellen kann.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.