Stage 1 für den R - 172 SLC 43 - OPF (390PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
440 PS  +50PS (13%) 390 PS
324 kW  +37kW (13%) 287 kW
620 Nm  +100Nm (19%) 520 Nm
  • Einbaudauer: 6h
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
1.650,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 1.386,55 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Die angebotene Stage 1 Leistungssteigerung für das SLC 43 - OPF (390PS) Modell bringt eine sinnvolle Verbesserung der Fahrleistung. Durch gezieltes Chiptuning wird eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien vorgenommen, was zu einer signifikanten Erhöhung des Ladedrucks führt. Diese Optimierung trägt dazu bei, das Potential des Fahrzeugs voll auszuschöpfen und die Leistung zu steigern.

Darüber hinaus wird die Zünd- und Einspritzelektronik des Fahrzeugs optimiert. Diese Maßnahmen dienen dazu, die Effizienz des Motors zu verbessern und somit eine höhere Leistung zu ermöglichen. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Als zusätzlicher Vorteil der Leistungssteigerung wird eine V-Max Aufhebung inkludiert. Bei uns wird somit nicht nur die Motorleistung, sondern auch die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs optimiert. Diese umfassende Optimierung des Fahrzeugs sorgt für ein verbessertes Fahrerlebnis, ohne dabei Kompromisse eingehen zu müssen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan
Hinweis:
Bei Fahrzeugen ab einer EZ ab 2018 muss ggf. eine neue CPC Steuerung verbaut werden. Hier liegt der Aufpreis bei 1400 Euro. Die Überprüfung findet direkt am Fahrzeug statt.
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.