Stage 1 für den R - 172 SLC 300 - OPF (245PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
275 PS  +30PS (12%) 245 PS
202 kW  +22kW (12%) 180 kW
420 Nm  +50Nm (14%) 370 Nm
  • Einbaudauer: 4h
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
890,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 747,90 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Bei uns erhält der SLC 300 - OPF (245PS) die Möglichkeit einer Leistungssteigerung durch Stage 1 Chiptuning. Dabei handelt es sich um eine umfassende Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien. Daraus resultiert eine Erhöhung des Ladedrucks, was zu einer deutlichen Steigerung der Motorleistung führt.

Zudem erfolgt eine Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik, um eine effizientere Verbrennung zu gewährleisten. Diese Anpassungen führen nicht nur zu einer Leistungssteigerung, sondern auch zu einer Verringerung des Kraftstoffverbrauchs. Unser Chiptuning beinhaltet zudem eine V-Max Aufhebung, wodurch die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs nicht mehr elektronisch limitiert wird.

Es ist zu beachten, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Die Verwendung von Kraftstoffen mit niedrigerer Klopffestigkeit kann zu einer Reduzierung der Leistungssteigerung führen. Bei uns erhalten Sie eine umfassende Beratung zur bestmöglichen Nutzung der durch das Chiptuning erzielten Leistungssteigerung.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan
Hinweis:
Bei Fahrzeugen ab einer EZ ab 2018 muss ggf. eine neue CPC Steuerung verbaut werden. Hier liegt der Aufpreis bei 1400 Euro. Die Überprüfung findet direkt am Fahrzeug statt.
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.