Stage 1 für den R - 172 SLC 300 (245PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
275 PS  +30PS (12%) 245 PS
202 kW  +22kW (12%) 180 kW
420 Nm  +50Nm (14%) 370 Nm
  • Einbaudauer: auf Anfrage
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
850,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 714,29 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den SLC 300 (245PS) versteht sich als effizientes Chiptuning, das die Performance des Fahrzeugs auf ein neues Niveau hebt. Dabei wird der Fokus auf eine fundierte Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien gelegt. Dies bedeutet eine signifikante Erhöhung des Ladedrucks, was zur Folge hat, dass der Motor mehr Leistung erzeugen kann.

Synchron dazu erfolgt eine fein abgestimmte Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik. Diese Anpassungen gewährleisten eine verbesserte Verbrennung des Kraftstoffs, was in einer gesteigerten Motorleistung resultiert. Wichtig hierbei ist, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Dies bietet den Vorzug, dass die Motorelektronik unter allen Bedingungen optimal arbeiten kann und die Leistungssteigerung nachhaltig gewährleistet ist.

Als zusätzlicher Aspekt der Leistungssteigerung ist die inkludierte V-Max Aufhebung zu nennen. Hierdurch wird die ursprüngliche Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung des Fahrzeugs aufgehoben. Bei uns erhalten Sie einen umfangreichen Service, der nicht nur die Leistungssteigerung Ihres SLC 300 (245PS) beinhaltet, sondern auch eine fundierte Beratung und Unterstützung rund um das Thema Chiptuning.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan
Neues Leistungskit
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.