Stage 1 für den R - 172 SLC 200 (184PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
214 PS  +30PS (16%) 184 PS
157 kW  +22kW (16%) 135 kW
360 Nm  +60Nm (20%) 300 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung Stage 1 für das SLC 200 (184PS) Modell bringt einige technische Verbesserungen mit sich, die das Fahrerlebnis erheblich steigern können. Eines der Hauptmerkmale dieser Leistungssteigerung ist die Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien. Dies ermöglicht eine effizientere Kraftstoffverbrennung und verbessert die Leistung des Motors. Zudem wird der Ladedruck erhöht, was zu einer gesteigerten Motorleistung führt.

Ein weiterer wichtiger Aspekt des Chiptuning ist die Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik. Durch diese Veränderungen wird die Effizienz des Motors verbessert, was sich positiv auf die Leistung und das Fahrverhalten auswirkt. Bei uns sind die Kosten für die Montage der Leistungssteigerung bereits im Preis inbegriffen. Somit gibt es keine versteckten Kosten oder unerwartete Überraschungen.

Ein weiterer Vorteil dieser Leistungssteigerung ist die Aufhebung der V-Max Begrenzung. Dies ermöglicht eine höhere Geschwindigkeit und bietet ein noch intensiveres Fahrerlebnis. Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan. Dies garantiert eine optimale Leistungsentfaltung und Langlebigkeit des Motors.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.