Stage 1 für den R - 172 SLC 180 (156PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
186 PS  +30PS (19%) 156 PS
137 kW  +22kW (19%) 115 kW
310 Nm  +60Nm (24%) 250 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung Stage 1 für den SLC 180 (156PS) ist eine effiziente Methode, um die Fahrdynamik und Effizienz dieses Fahrzeugs zu verbessern. Das Chiptuning setzt an verschiedenen Stellen an, um eine optimale Leistung zu erreichen.

Durch die Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien und die Erhöhung des Ladedrucks wird eine deutliche Leistungssteigerung erreicht. Dabei wird die Zünd- und Einspritzelektronik optimiert, um eine perfekte Abstimmung zwischen den einzelnen Komponenten zu gewährleisten. Diese Anpassungen ermöglichen eine effektivere Verbrennung und eine höhere Leistungsausbeute.

Die Kosten für die Montage sind bereits im Preis inbegriffen. Es entstehen also keine zusätzlichen Kosten für den Einbau der neuen Komponenten. Zudem ist eine V-Max Aufhebung inkludiert, was eine weitere Erhöhung der Leistungsfähigkeit des Fahrzeugs bedeutet. Die Leistungsangaben beziehen sich dabei auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan. Bei uns wird also nicht nur auf eine gesteigerte Leistung, sondern auch auf eine hohe Kraftstoffeffizienz geachtet.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.