Stage 1 für den GLE - C292 3.0 Mercedes DSG (258PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
288 PS  +30PS (12%) 258 PS
212 kW  +22kW (12%) 190 kW
680 Nm  +60Nm (10%) 620 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
850,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 714,29 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den GLE C292 3.0 DSG ist eine der effektivsten Möglichkeiten, die Leistung und Effizienz Ihres Fahrzeugs zu steigern. Durch eine sorgfältige Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder und eine Erhöhung des Ladedrucks wird eine erhebliche Leistungssteigerung erreicht.

Durch die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen kann bei entsprechender Fahrweise eine Kraftstoffersparnis erzielt werden. Dies ist ein bemerkenswerter Vorteil unserer Leistungssteigerung, da sie nicht nur die Fahrleistung, sondern auch die Wirtschaftlichkeit verbessert. Ohne Frage bietet die Stage 1 Chiptuning sowohl für den Alltag als auch für den Einsatz auf der Autobahn eine erhebliche Verbesserung.

Bei uns ist die Montage der Leistungssteigerung inklusive, sodass Sie keine zusätzlichen Kosten fürchten müssen. Zusätzlich bieten wir eine Aufhebung der V-Max an. Dies bedeutet, dass die Höchstgeschwindigkeit, die Ihr Fahrzeug erreichen kann, nicht mehr begrenzt ist. Mit der Stage 1 Leistungssteigerung für den GLE C292 3.0 DSG steigern Sie nicht nur die Performance Ihres Fahrzeugs, sondern auch den Fahrspaß.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf
Hinweis:
Bei Fahrzeugen ab einer EZ ab 2018 muss ggf. eine neue CPC Steuerung verbaut werden. Hier liegt der Aufpreis bei 1400 Euro. Die Überprüfung findet direkt am Fahrzeug statt.
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.