Stage 1 für den GLE - C292 3.0 Mercedes DSG (333PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
400 PS  +67PS (20%) 333 PS
294 kW  +49kW (20%) 245 kW
560 Nm  +80Nm (17%) 480 Nm
  • Einbaudauer: 4h
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
1.250,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 1.050,42 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den GLE C292 3.0 DSG (333PS) stellt eine effektive Möglichkeit des Chiptunings dar. Dabei liegt der Fokus auf der Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien, was zu einer Erhöhung des Ladedrucks führt. Durch diese Anpassungen kann die Motorleistung optimiert werden.

Zusätzlich beinhaltet diese Leistungssteigerung eine Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik. Dies verbessert die Verbrennung im Motorraum und führt zu einer effizienteren Leistungsausbeute. Damit können nicht nur die Leistung, sondern auch das Fahrverhalten des Fahrzeugs verbessert werden.

Ein weiterer Aspekt der Stage 1 Leistungssteigerung ist die Aufhebung der V-Max Beschränkung. Dies ermöglicht es dem Fahrzeug, sein volles Potenzial auf der Straße zu entfalten. Es sollte jedoch beachtet werden, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Bei uns wird das Maximum aus dem Fahrzeug herausgeholt, ohne dabei die Sicherheit und Zuverlässigkeit zu gefährden.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan
Hinweis:
Bei Fahrzeugen ab einer EZ ab 2018 muss ggf. eine neue CPC Steuerung verbaut werden. Hier liegt der Aufpreis bei 1400 Euro. Die Überprüfung findet direkt am Fahrzeug statt.
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.