Stage 1 für den GLC - X 253 GLC 200 (163PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
193 PS  +30PS (18%) 163 PS
142 kW  +22kW (18%) 120 kW
420 Nm  +60Nm (17%) 360 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Wer seine GLC 200 (163PS) auf die nächste Leistungsstufe bringen möchte, findet bei uns die passende Lösung. Unsere Stage 1 Leistungssteigerung ist speziell auf diesen Fahrzeugtyp ausgelegt und bietet eine deutliche Verbesserung der Fahreigenschaften.

Das Herzstück des Upgrades ist die Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder. Durch die Anpassung dieser Parameter wird eine effizientere Kraftstoffverteilung erreicht, was zu einer gesteigerten Leistung führt. Gleichzeitig erhöhen wir den Ladedruck, was zu einer besseren Fahrleistung und einer verbesserten Gasannahme führt.

Neben der Leistungssteigerung steht auch die Wirtschaftlichkeit im Fokus. Durch die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen kann je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis erzielt werden. Zusätzlich bieten wir die V-Max Aufhebung an, die die elektronische Geschwindigkeitsbegrenzung entfernt und so das volle Potential des Fahrzeugs freisetzt.

Alle Arbeiten am Fahrzeug werden bei uns durchgeführt und die Kosten für die Montage sind bereits im Preis inbegriffen. Somit ist unsere Stage 1 Leistungssteigerung nicht nur eine hervorragende Möglichkeit, die Leistung des GLC 200 zu steigern, sondern auch ein rundum sorgloses Paket für alle, die mehr aus ihrem Fahrzeug herausholen möchten.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.