Stage 1 für den GLC - X 253 GLC 400 (330PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
360 PS  +30PS (9%) 330 PS
265 kW  +22kW (9%) 243 kW
760 Nm  +60Nm (9%) 700 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den GLC 400 bietet eine deutliche Verbesserung der Fahrleistung. Mit einer gezielten Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder und einer Erhöhung des Ladedrucks, wird eine spürbare Leistungssteigerung erzielt. Dabei stehen bei uns nicht nur mehr Leistung und Drehmoment im Fokus, sondern auch die Erhöhung der Effizienz.

Durch die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen kann, je nach Fahrweise, eine Kraftstoffersparnis erreicht werden. Außerdem ist im Rahmen der Leistungssteigerung die V-Max Aufhebung inklusive. Somit wird die Höchstgeschwindigkeit des GLC 400 nicht mehr elektronisch begrenzt. Damit kann das volle Potenzial des Motors genutzt werden.

Bei uns ist die Montage im Preis inbegriffen und wird von qualifizierten Technikern durchgeführt. Wir legen großen Wert auf eine fachgerechte Durchführung des Chiptunings, um die Langlebigkeit des Motors nicht zu beeinträchtigen. So wird die Stage 1 Leistungssteigerung zu einer sinnvollen und sicheren Investition in die Leistungsfähigkeit des GLC 400.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf
Hinweis:
Bei Fahrzeugen ab einer EZ ab 2018 muss ggf. eine neue CPC Steuerung verbaut werden. Hier liegt der Aufpreis bei 1400 Euro. Die Überprüfung findet direkt am Fahrzeug statt.
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.