Stage 1 für den GLC - X 253 GLC 350 (258PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
288 PS  +30PS (12%) 258 PS
212 kW  +22kW (12%) 190 kW
680 Nm  +60Nm (10%) 620 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
850,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 714,29 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung Stage 1 für das Fahrzeug GLC 350 bietet eine maßgeschneiderte Optimierung der Leistung. Die spezifischen Merkmale der Leistungssteigerung sind auf die Anforderungen des GLC 350 abgestimmt, um maximale Effizienz und eine verbesserte Fahrdynamik zu erzielen.

Bei uns wird durch die Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder und Erhöhung des Ladedrucks die Motorleistung erhöht. Dies führt zu einer spürbaren Steigerung der Leistung und des Drehmoments, insbesondere in den unteren Drehzahlbereichen. Hierdurch kann je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis erreicht werden. Die Leistungssteigerung beinhaltet zudem eine V-Max Aufhebung, die die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs erhöht.

Chiptuning ist ein wichtiger Bestandteil der Leistungssteigerung. Durch die direkte Anpassung der Motorsoftware wird das volle Potential des GLC 350 ausgeschöpft. Die Kosten für die Montage sind im Service inbegriffen, sodass keine zusätzlichen Kosten anfallen. Erleben Sie mit uns eine verbesserte Performance und Fahrspaß auf einem neuen Level.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf
Hinweis:
Bei Fahrzeugen ab einer EZ ab 2018 muss ggf. eine neue CPC Steuerung verbaut werden. Hier liegt der Aufpreis bei 1400 Euro. Die Überprüfung findet direkt am Fahrzeug statt.
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.