Stage 1 für den GLC - X 253 GLC 300 (245PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
275 PS  +30PS (12%) 245 PS
202 kW  +22kW (12%) 180 kW
560 Nm  +60Nm (12%) 500 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
850,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 714,29 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den GLC 300 (X 253) bietet eine Reihe von Optimierungen, mit denen die Leistung des Fahrzeugs deutlich gesteigert wird. Im Mittelpunkt steht die Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder. Dadurch kann die Motorleistung effizienter genutzt werden, was zu einer verbesserten Performance führt. Gleichzeitig wird der Ladedruck erhöht, was ebenfalls zu einer spürbaren Leistungssteigerung beiträgt.

Unser Angebot umfasst nicht nur die Leistungssteigerung selbst, sondern auch alle damit verbundenen Montagekosten. Damit gibt es keine versteckten Zusatzkosten. Die Leistungsoptimierung beinhaltet auch die Aufhebung der V-Max, wodurch die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs nicht länger künstlich begrenzt wird.

Ein weiterer Vorteil unserer Stage 1 Leistungssteigerung ist die Möglichkeit zur Kraftstoffersparnis. Durch die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen kann je nach Fahrweise weniger Kraftstoff verbraucht werden. Das bedeutet, dass bei uns neben der Leistungssteigerung auch eine effizientere Nutzung des Fahrzeugs im Vordergrund steht.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf
Hinweis:
Bei Fahrzeugen ab einer EZ ab 2018 muss ggf. eine neue CPC Steuerung verbaut werden. Hier liegt der Aufpreis bei 1400 Euro. Die Überprüfung findet direkt am Fahrzeug statt.
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.