Stage 1 für den GLC - X 253 GLC 250 (204PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
234 PS  +30PS (15%) 204 PS
172 kW  +22kW (15%) 150 kW
560 Nm  +60Nm (12%) 500 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
850,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 714,29 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung Stage 1 für den GLC 250 bringt eine beeindruckende Verbesserung der Fahrzeugleistung. Durch eine gezielte Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder und eine Erhöhung des Ladedrucks wird die Leistung des Fahrzeugs deutlich maximiert. Diese Anpassungen ermöglichen es, eine höhere Leistungsabgabe zu erzielen und das volle Potential des Motors auszuschöpfen.

Zusätzlich zur Leistungsoptimierung bietet die Leistungssteigerung Stage 1 auch eine V-Max Aufhebung an. Diese macht es möglich, die maximale Geschwindigkeit des Fahrzeugs zu erhöhen und somit die Leistungsfähigkeit des Fahrzeugs voll auszunutzen. Durch die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen kann je nach Fahrweise zudem eine Kraftstoffersparnis erreicht werden.

Bei uns ist die Montage im Preis inbegriffen. Dies bedeutet, dass keine zusätzlichen Kosten für die Installation der Leistungssteigerung anfallen. Das Chiptuning des GLC 250 wird somit zu einer lohnenden Investition, die das Fahrerlebnis deutlich verbessert.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf
Hinweis:
Bei Fahrzeugen ab einer EZ ab 2018 muss ggf. eine neue CPC Steuerung verbaut werden. Hier liegt der Aufpreis bei 1400 Euro. Die Überprüfung findet direkt am Fahrzeug statt.
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.