Stage 1 für den GLC - X 253 GLC 220 (170PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
200 PS  +30PS (18%) 170 PS
147 kW  +22kW (18%) 125 kW
460 Nm  +60Nm (15%) 400 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
850,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 714,29 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung für den Mercedes-Benz GLC 220 Stage 1 ist ein technisch ausgefeilter Prozess, der eine merkliche Verbesserung in der Fahrleistung bietet.
Bei dieser Art von Chiptuning werden die elektronischen Einspritzkennfelder optimiert, was eine effizientere Verbrennung und somit eine höhere Motorleistung zur Folge hat.

Ein weiterer Aspekt dieser Leistungssteigerung ist die Erhöhung des Ladedrucks. Durch diese Maßnahme wird die Menge an Luft, die in den Motor gelangt, erhöht - das Resultat ist eine höhere Leistung und eine verbesserte Beschleunigung. Ein weiterer Vorteil dieser Optimierung ist die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen. Bei entsprechender Fahrweise kann somit eine Kraftstoffersparnis erreicht werden.

Im Preis inbegriffen ist nicht nur das Chiptuning selbst, sondern auch die Kosten für die Montage. Es ist also kein zusätzlicher Aufwand für den Kunden notwendig. Zudem ist eine V-Max Aufhebung inklusive, was für eine noch bessere Fahrleistung sorgt. Bei uns wird Wert auf eine fachgerechte und sichere Umsetzung gelegt, um die bestmögliche Leistungssteigerung für den GLC 220 zu erzielen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.