Stage 1 für den GLC - X 253 GLC 220 (194PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
224 PS  +30PS (15%) 194 PS
165 kW  +22kW (15%) 143 kW
460 Nm  +60Nm (15%) 400 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den GLC 220 (194PS) ist auf Effizienz und Performance ausgerichtet. Mit Hilfe von Chiptuning wird das Potenzial des Motors optimal genutzt. Es handelt sich dabei um eine präzise Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder und eine Erhöhung des Ladedrucks. Diese Anpassungen optimieren die Motorleistung, ohne die Grenzen der Hardware zu überschreiten.

Dank der Leistungssteigerung wird das Drehmoment in den unteren Drehzahlbereichen angehoben. Dies hat den Vorteil, dass je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis erreicht werden kann. Ein weiterer Vorteil der Stage 1 Leistungssteigerung ist die Aufhebung der V-Max-Begrenzung. Dies ermöglicht dem Fahrzeug, seine maximale Geschwindigkeit voll auszuschöpfen und liefert eine spürbare Verbesserung der Fahrleistung.

Bei uns ist die Montage im Preis inbegriffen. Das bedeutet, dass keine zusätzlichen Kosten für den Einbau der Leistungssteigerung anfallen. Es wird stets darauf geachtet, dass die Anpassungen den individuellen Anforderungen des Fahrzeugs und den Wünschen des Fahrers entsprechen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf
Hinweis:
Bei Fahrzeugen ab einer EZ ab 2018 muss ggf. eine neue CPC Steuerung verbaut werden. Hier liegt der Aufpreis bei 1400 Euro. Die Überprüfung findet direkt am Fahrzeug statt.
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.