Stage 1 für den GLC - X 253 AMG GLC 63 S - OPF (510PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
570 PS  +60PS (12%) 510 PS
419 kW  +44kW (12%) 375 kW
800 Nm  +100Nm (14%) 700 Nm
  • Einbaudauer: 6h
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
2.100,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 1.764,71 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung Stage 1 für den AMG GLC 63 S - OPF bietet eine umfassende Optimierung der Fahrzeugperformance. Durch gezieltes Chiptuning und eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien wird der Ladedruck erhöht. Dies sorgt für eine deutliche Steigerung der Motorleistung. Bei uns steht die technische Perfektion im Vordergrund.

Im Zuge der Leistungssteigerung erfolgt zudem eine Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik. Dies gewährleistet eine optimale Verbrennung und trägt damit maßgeblich zur Leistungssteigerung bei. Es ist zu beachten, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Bei uns ist Qualität und technische Präzision garantiert.

Ebenso ist im Leistungsumfang unserer Stage 1 eine V-Max Aufhebung enthalten. Damit ist das Fahrzeug nicht mehr an eine Höchstgeschwindigkeit gebunden und kann sein volles Leistungspotential abrufen. Bei uns bekommen Kunden ein Fahrzeug, das in Sachen Leistung und Dynamik keine Wünsche offen lässt.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan
Hinweis:
Bei Fahrzeugen ab einer EZ ab 2018 muss ggf. eine neue CPC Steuerung verbaut werden. Hier liegt der Aufpreis bei 1400 Euro. Die Überprüfung findet direkt am Fahrzeug statt.
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.