Stage 1 für den GLC - X 253 AMG GLC 63 (476PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
526 PS  +50PS (11%) 476 PS
387 kW  +37kW (11%) 350 kW
730 Nm  +80Nm (12%) 650 Nm
  • Einbaudauer: 6h
  • TÜV: möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
1.650,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 1.386,55 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung Stage 1 für den AMG GLC 63 bietet eine umfassende Optimierung des Motormanagements. Dies beinhaltet eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien. Hierbei wird der Ladedruck erhöht, was unmittelbar zu einer deutlichen Steigerung der Motorleistung führt.

Ein weiterer Bestandteil der Leistungssteigerung ist die Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik. Dies führt zu einer effizienteren Verbrennung und somit zu einer verbesserten Leistungsausbeute. Dabei wird bei uns besonderer Wert auf eine perfekte Abstimmung aller Komponenten gelegt, um die bestmögliche Performance zu erreichen, ohne die Langlebigkeit und Zuverlässigkeit des Fahrzeugs zu beeinträchtigen.

Zusätzlich zur Leistungssteigerung beinhaltet das Stage 1 Chiptuning die Aufhebung der V-Max Begrenzung. Damit kann das volle Potential des GLC 63 voll ausgeschöpft werden. Die hier gemachten Leistungsangaben basieren auf Kraftstoffen mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan. Bei uns wird also nicht nur die Leistung gesteigert, sondern auch das Fahrerlebnis nachhaltig verbessert.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan
Hinweis:
Bei Fahrzeugen ab einer EZ ab 2018 muss ggf. eine neue CPC Steuerung verbaut werden. Hier liegt der Aufpreis bei 1400 Euro. Die Überprüfung findet direkt am Fahrzeug statt.
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.