Stage 1 für den GLC - X 253 AMG GLC 43 - OPF (390PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
440 PS  +50PS (13%) 390 PS
324 kW  +37kW (13%) 287 kW
620 Nm  +100Nm (19%) 520 Nm
  • Einbaudauer: 6h
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
1.650,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 1.386,55 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung für den GLC 43 AMG OPF bietet ein erhebliches Upgrade durch unser Stage 1 Chiptuning. Die spezifisch auf das Fahrzeug abgestimmte Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien ermöglicht eine effizientere und leistungsstärkere Nutzung des Motors. Gleichzeitig wird der Ladedruck erhöht, was zu einer spürbaren Leistungssteigerung führt.

Durch die Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik wird eine verbesserte Verbrennung erreicht. Dies führt zu einer Verminderung des Kraftstoffverbrauchs bei gleichzeitiger Steigerung der Leistung. Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan, was eine optimale Leistungsausbeute garantiert.

Ein weiterer Bestandteil unserer Leistungssteigerung ist die V-Max Aufhebung. Dies ermöglicht eine höhere Endgeschwindigkeit und sorgt für ein deutlich dynamischeres Fahrerlebnis. Mit unserer Stage 1 Leistungssteigerung wird der GLC 43 AMG OPF zu einem noch leistungsstärkeren Fahrzeug, das in Sachen Performance noch mehr zu bieten hat.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan
Hinweis:
Bei Fahrzeugen ab einer EZ ab 2018 muss ggf. eine neue CPC Steuerung verbaut werden. Hier liegt der Aufpreis bei 1400 Euro. Die Überprüfung findet direkt am Fahrzeug statt.
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.