Stage 1 für den GLC - X 253 GLC 250 - OPF (211PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
241 PS  +30PS (14%) 211 PS
177 kW  +22kW (14%) 155 kW
400 Nm  +50Nm (14%) 350 Nm
  • Einbaudauer: 4h
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
780,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 655,46 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den GLC 250 - OPF (211PS) ist eine sorgfältig konzipierte Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien. Es handelt sich dabei um eine Form von Chiptuning, das sich auf die Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Fahrzeugs konzentriert. Bei uns wird der Ladedruck erhöht und die Zünd- und Einspritzelektronik optimiert, um die maximale Leistung des Motors auszuschöpfen.

Die von uns durchgeführte Leistungssteigerung beinhaltet auch eine V-Max Aufhebung. Dies bedeutet, dass die ursprünglich vom Hersteller gesetzte Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung außer Kraft gesetzt wird. Der Fahrer kann also das volle Potenzial seines Fahrzeugs ausnutzen, ohne durch solche Beschränkungen eingeschränkt zu sein.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Dies gewährleistet, dass das Fahrzeug optimal läuft und die volle Wirkung der Leistungssteigerung zur Geltung kommt. Damit wird das Fahrerlebnis verbessert und das Fahrzeug erreicht ein neues Level an Leistung und Effizienz.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.