Stage 1 für den GLC - X 253 GLC 250 (211PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
241 PS  +30PS (14%) 211 PS
177 kW  +22kW (14%) 155 kW
410 Nm  +60Nm (17%) 350 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung Stage 1 für den GLC 250 ist ein technisches Upgrade, das speziell auf die Erhöhung der Leistungsfähigkeit und Effizienz des Fahrzeugs abzielt. Durch die Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien und die Erhöhung des Ladedrucks wird eine signifikante Verbesserung der Motorleistung erreicht.

Die Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik trägt dazu bei, die Motorleistung weiter zu steigern und das Fahrerlebnis zu verbessern. Diese Anpassungen sind speziell auf die Merkmale des GLC 250 abgestimmt und ermöglichen eine Leistungssteigerung, die sich bei der Nutzung von Kraftstoffen mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan voll auswirkt.

Bei uns sind die Kosten für die Montage der Leistungssteigerung Stage 1 bereits im Service inbegriffen. Zudem beinhaltet das Upgrade eine V-Max Aufhebung, die es erlaubt, das volle Potential des GLC 250 auszuschöpfen. Obwohl Chiptuning oft als komplizierter Prozess wahrgenommen wird, machen wir es für den GLC 250 einfach und effizient.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan
Neues Leistungskit
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.