Stage 1 für den GLC - C 253 GLC 300 (245PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
275 PS  +30PS (12%) 245 PS
202 kW  +22kW (12%) 180 kW
420 Nm  +50Nm (14%) 370 Nm
  • Einbaudauer: auf Anfrage
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
850,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 714,29 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Bei uns erhalten Sie eine spezialisierte Leistungssteigerung Stage 1 für Ihren GLC 300. Diese umfasst eine sorgfältige Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien, was zu einer deutlichen Erhöhung des Ladedrucks führt. Die Leistungssteigerung resultiert in einer spürbaren Verbesserung der Fahrzeugdynamik und Effizienz.

Zusätzlich zur Ladedruckanpassung beinhaltet unser Chiptuning eine umfassende Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik. Dies stellt sicher, dass Ihr Fahrzeug immer unter optimalen Bedingungen läuft und die bestmögliche Leistung erbringt, unabhängig von den äußeren Bedingungen. Beachten Sie, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen.

Unser Stage 1 Tuning umfasst zudem eine V-Max Aufhebung. Dies bedeutet, dass die elektronisch begrenzte Höchstgeschwindigkeit Ihres GLC 300 entfernt wird, wodurch Ihr Fahrzeug sein volles Potenzial entfalten kann. Wenden Sie sich an uns, um mehr über die Möglichkeiten unserer Leistungssteigerung zu erfahren.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan
Neues Leistungskit
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.