Stage 1 für den GLC - C 253 GLC 250 - OPF (211PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
241 PS  +30PS (14%) 211 PS
177 kW  +22kW (14%) 155 kW
400 Nm  +50Nm (14%) 350 Nm
  • Einbaudauer: 4h
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
780,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 655,46 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den GLC 250 - OPF ist eine technische Optimierung, die darauf abzielt, die Gesamtleistung des Fahrzeugs zu steigern. Hierbei handelt es sich um eine Form des Chiptunings, bei dem die Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien vorgenommen wird. Die Erhöhung des Ladedrucks führt zu einer spürbaren Leistungssteigerung und verbessert gleichzeitig die Fahrdynamik.

Ein weiterer wesentlicher Aspekt dieser Leistungssteigerung ist die Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik. Dies führt zu einer effizienteren Verbrennung und ermöglicht eine gesteigerte Leistungsausbeute. Die Verwendung von Kraftstoffen mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan ist für diese Leistungssteigerung empfohlen.

Die Stage 1 Leistungssteigerung beinhaltet zudem die Aufhebung der V-Max Begrenzung. Damit wird das volle Potenzial des GLC 250 - OPF ausgeschöpft und eine merkliche Verbesserung der Höchstgeschwindigkeit erreicht. Mit der Leistungssteigerung Stage 1 wird der GLC 250 - OPF zu einem leistungsstärkeren und noch agileren Fahrzeug. Bei uns bekommen Sie diese technische Optimierung, die Ihrem Fahrzeug zu mehr Leistung verhilft, ohne das Fahrverhalten negativ zu beeinflussen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.