Stage 1 für den GLC - C 253 GLC 250 (211PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
241 PS  +30PS (14%) 211 PS
177 kW  +22kW (14%) 155 kW
410 Nm  +60Nm (17%) 350 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung Stage 1 für den GLC 250 ist eine hochwertige Option für alle, die ihre Fahrleistung verbessern möchten. Durch fundierte technische Verbesserungen, wie die Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien und die Erhöhung des Ladedrucks, wird eine signifikante Leistungssteigerung erzielt.

Die Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik trägt ebenfalls zur verbesserten Leistung bei, wodurch eine hochwertige Fahrdynamik und Effizienz sichergestellt wird. Es ist wichtig zu beachten, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen, um die bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Ein weiterer Vorteil der Stage 1 Leistungssteigerung ist die Aufhebung der V-Max. Dies ermöglicht eine höhere Geschwindigkeit und ein verbessertes Fahrerlebnis. Zudem sind die Kosten für die Montage bereits im Preis inbegriffen. Bei uns erhält der Kunde eine umfassende Leistungssteigerung durch Chiptuning, die sich in Qualität, Performance und Preis-Leistungs-Verhältnis deutlich abhebt.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan
Neues Leistungskit
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.