Stage 1 für den GLC - C 253 GLC 220 (194PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
224 PS  +30PS (15%) 194 PS
165 kW  +22kW (15%) 143 kW
460 Nm  +60Nm (15%) 400 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung Stage 1 für den GLC 220 bringt eine deutliche Verbesserung der Fahrleistung mit sich. Durch eine gezielte Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder wird eine effizientere Kraftstoffzufuhr ermöglicht, was zu einer Steigerung der Motorleistung führt.

Ein weiterer wichtiger Aspekt dieser Leistungssteigerung ist die Erhöhung des Ladedrucks. Hierdurch wird das Drehmoment in den unteren Drehzahlbereichen angehoben. Dies kann, abhängig von der Fahrweise, zu einer Kraftstoffersparnis führen. Das bedeutet, dass diese Art von Chiptuning nicht nur die Leistung des GLC 220 erhöht, sondern auch das Potenzial hat, den Kraftstoffverbrauch zu senken.

Bei uns ist die Montage im Preis inbegriffen. Wir legen großen Wert auf eine professionelle und fachgerechte Durchführung der Arbeiten. Zusätzlich zur Leistungssteigerung umfasst unser Angebot auch die V-Max Aufhebung. Damit erhält der GLC 220 mehr Freiheit auf der Autobahn, ohne dass die Höchstgeschwindigkeit elektronisch begrenzt wird.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf
Hinweis:
Bei Fahrzeugen ab einer EZ ab 2018 muss ggf. eine neue CPC Steuerung verbaut werden. Hier liegt der Aufpreis bei 1400 Euro. Die Überprüfung findet direkt am Fahrzeug statt.
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.