Stage 1 für den GLB - X 247 GLB 220 (190PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
220 PS  +30PS (16%) 190 PS
162 kW  +22kW (16%) 140 kW
460 Nm  +60Nm (15%) 400 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Bei uns erwartet den GLB 220 eine Stage 1 Leistungssteigerung, die speziell auf das Fahrzeug abgestimmt ist. Im Zentrum steht hierbei die Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder. Diese Anpassung ermöglicht eine effizientere Verbrennung und somit eine Steigerung der Motorleistung. Ein weiterer Aspekt dieser Chiptuning-Maßnahme ist die Erhöhung des Ladedrucks. Durch diese Veränderung wird die Luftzufuhr zum Motor optimiert, was zu einer verbesserten Leistungsausbeute führt.

Zusätzlich zur Leistungssteigerung ist die Montage im Preis inbegriffen. Damit wird sichergestellt, dass die Modifikationen fachgerecht und sicher durchgeführt werden. Um das volle Potenzial des GLB 220 auszuschöpfen, beinhaltet die Stage 1 Leistungssteigerung auch eine V-Max Aufhebung. Damit wird die werksseitig gesetzte Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben und der GLB 220 kann seine neu gewonnene Leistung voll ausfahren.

Ein weiterer Vorteil dieser Leistungssteigerung, neben der erhöhten Motorleistung, ist die potenzielle Kraftstoffersparnis. Durch das Anheben des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen kann je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis erzielt werden. Damit bietet unsere Stage 1 Leistungssteigerung nicht nur mehr Fahrspaß, sondern auch ein Plus an Effizienz.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.