Stage 1 für den GLB - X 247 GLB 250 - OPF (224PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
259 PS  +35PS (16%) 224 PS
190 kW  +26kW (16%) 165 kW
400 Nm  +50Nm (14%) 350 Nm
  • Einbaudauer: 4 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
890,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 747,90 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Für den Mercedes GLB 250 OPF gibt es bei uns eine Stage 1 Leistungssteigerung, die speziell auf die Bedürfnisse dieses Fahrzeugs abgestimmt ist. Bei der Leistungssteigerung handelt es sich um eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien, die dazu beiträgt, die Leistung des Fahrzeugs zu steigern. Die Leistungssteigerung beinhaltet auch eine Erhöhung des Ladedrucks, was dazu führt, dass Ihr GLB 250 OPF noch effizienter läuft.

Besonderer Fokus liegt auf der Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik. Dadurch wird die Leistung des Motors verbessert und gleichzeitig der Kraftstoffverbrauch optimiert. Es ist wichtig zu beachten, dass sich die Leistungsangaben auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Dies sollte bei der Nutzung der Leistungssteigerung berücksichtigt werden.

Alles in allem bietet die Stage 1 Leistungssteigerung für den GLB 250 OPF Vorteile in Bezug auf Leistungsverbesserung und Effizienz. Es handelt sich hierbei um eine Form des Chiptunings, die darauf abzielt, die Leistung Ihres Fahrzeugs zu optimieren und gleichzeitig den Kraftstoffverbrauch zu reduzieren.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan
Hinweis:
Bei Fahrzeugen ab einer EZ ab 2018 muss ggf. eine neue CPC Steuerung verbaut werden. Hier liegt der Aufpreis bei 1400 Euro. Die Überprüfung findet direkt am Fahrzeug statt.
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.