Stage 1 für den GLB - X 247 GLB 180 - OPF (136PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
156 PS  +20PS (15%) 136 PS
115 kW  +15kW (15%) 100 kW
240 Nm  +40Nm (20%) 200 Nm
  • Einbaudauer: auf Anfrage
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
890,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 747,90 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den GLB 180, eine spezifische Optimierung für den starken und dynamischen Charakter dieses Fahrzeugs, steht bereit. Sie enthält eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien, die den Ladedruck erhöht und damit die Leistung des Motors steigert. Dieses Chiptuning lässt den GLB 180 noch reaktionsfreudiger und leistungsstärker auftreten.

Teil dieser Leistungssteigerung ist auch die Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik. Durch diese Veränderungen wird die Verbrennungseffizienz verbessert, was sich in besserer Performance und in einem noch geschmeidigeren Fahrverhalten zeigt. Es sollte jedoch beachtet werden, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen.

Bei uns erhält man nicht nur eine simple Leistungssteigerung, sondern eine angepasste, auf das Fahrzeug abgestimmte Verbesserung. Das Chiptuning wird speziell auf den GLB 180 zugeschnitten, um das beste aus dem Fahrzeug herauszuholen. Bei uns steht Qualität und eine passgenaue Abstimmung im Vordergrund. Die Stage 1 Leistungssteigerung lässt den GLB 180 noch mehr über die Straßen gleiten und verbessert das allgemeine Fahrerlebnis.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan
Hinweis:
Bei Fahrzeugen ab einer EZ ab 2018 muss ggf. eine neue CPC Steuerung verbaut werden. Hier liegt der Aufpreis bei 1400 Euro. Die Überprüfung findet direkt am Fahrzeug statt.
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.