Stage 1 für den GLA - X 156 GLA 220 (170PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
200 PS  +30PS (18%) 170 PS
147 kW  +22kW (18%) 125 kW
410 Nm  +60Nm (17%) 350 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den GLA 220 (170PS) bietet eine umfassende Optimierung des Fahrzeugs, die sich in verschiedene Kernbereiche unterteilt. Im Vordergrund steht dabei die Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder. Das bedeutet, dass die Effizienz der Kraftstoffeinspritzung verbessert wird, um die Motorleistung zu steigern und gleichzeitig den Kraftstoffverbrauch zu reduzieren.

Zusätzlich wird der Ladedruck erhöht. Dies führt zu einer verbesserten Verbrennung und somit zu einer weiteren Leistungssteigerung. Ein weiterer Aspekt der Leistungssteigerung ist die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen. Dadurch wird je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis erreicht, da das Fahrzeug bei niedrigeren Drehzahlen mehr Leistung erbringt.

Die Kosten für die Montage sind bereits im Preis inbegriffen. Somit entstehen bei uns keine versteckten Zusatzkosten. Darüber hinaus beinhaltet die Leistungssteigerung eine V-Max Aufhebung. Hierbei wird die elektronisch begrenzte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs aufgehoben, was zu einer höheren Endgeschwindigkeit führt. Zusammenfassend bietet unsere Stage 1 Leistungssteigerung für den GLA 220 eine effektive und kosteneffiziente Möglichkeit, die Leistung und Effizienz des Fahrzeugs zu steigern.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.