Stage 1 für den GLA - X 156 GLA 220 - OPF (184PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
214 PS  +30PS (16%) 184 PS
157 kW  +22kW (16%) 135 kW
360 Nm  +60Nm (20%) 300 Nm
  • Einbaudauer: 4h
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
890,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 747,90 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den GLA 220 - OPF ist eine ausgezeichnete Möglichkeit, das Potential Ihres Fahrzeugs voll auszuschöpfen. Es handelt sich hierbei um eine umfangreiche Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien, die eine deutliche und spürbare Leistungssteigerung ermöglicht.

Mit einer Erhöhung des Ladedrucks geht diese Modifikation einher, welche die Performance Ihres Motors erhöht, ohne die Langlebigkeit oder Zuverlässigkeit zu beeinträchtigen. Parallel dazu erfolgt eine Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik. Dadurch wird die Effizienz des Motors verbessert und die Leistung optimiert. Diese Modifikation ist bei uns inklusive V-Max Aufhebung erhältlich, was für eine zusätzliche Leistungssteigerung sorgt.

Wichtig zu beachten ist, dass diese Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Somit ist die Verwendung eines hochoktanigen Kraftstoffs für das maximale Potential dieser Leistungssteigerung erforderlich. Unser Chiptuning für den GLA 220 - OPF ist eine exzellente Wahl, um die Leistung und Fahrbarkeit Ihres Fahrzeugs zu verbessern.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan
Hinweis:
Bei Fahrzeugen ab einer EZ ab 2018 muss ggf. eine neue CPC Steuerung verbaut werden. Hier liegt der Aufpreis bei 1400 Euro. Die Überprüfung findet direkt am Fahrzeug statt.
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.