Stage 1 für den GLA - X 156 GLA 220 (184PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
214 PS  +30PS (16%) 184 PS
157 kW  +22kW (16%) 135 kW
360 Nm  +60Nm (20%) 300 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Die GLA 220 (184PS) erfährt durch unsere Stage 1 Leistungssteigerung einen erheblichen Zugewinn an Leistung und Fahrspaß. Dies wird erreicht durch eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien, was zu einer Erhöhung des Ladedrucks führt. Das hat direkte Auswirkungen auf die Leistung.

Abgerundet wird die Leistungssteigerung durch eine Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik. Da die angegebenen Leistungsdaten sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen, ist es wichtig, dies bei der Kraftstoffwahl zu berücksichtigen.

Im Rahmen der Stage 1 Leistungssteigerung ist auch die Aufhebung der V-Max inklusive. Dies ermöglicht dem GLA 220, das volle Potenzial der Leistungssteigerung auszuschöpfen. Bei uns ist zudem die Montage im Preis inbegriffen. Somit bekommt man eine umfassende Leistungssteigerung ohne versteckte Kosten.

Unser Chiptuning für den GLA 220 bietet also eine effektive und kosteneffiziente Möglichkeit, das Beste aus dem Fahrzeug herauszuholen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.