Stage 1 für den GLA - H 247 GLA 220 (190PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
220 PS  +30PS (16%) 190 PS
162 kW  +22kW (16%) 140 kW
460 Nm  +60Nm (15%) 400 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung für den GLA 220 (190PS) ist eine bewährte Methode, um die Performance dieses Modells zu optimieren. Durch eine Stage 1 Leistungssteigerung wird das Potenzial des Fahrzeugs voll ausgeschöpft und bietet dem Fahrer ein komplett neues Fahrerlebnis.

Im Rahmen der Leistungssteigerung werden die elektronischen Einspritzkennfelder optimiert. Dies ermöglicht eine effizientere Nutzung des Kraftstoffs und steigert die Leistung des Motors. Zusätzlich wird der Ladedruck erhöht, was zu einer verbesserten Leistung führt. Durch diese Maßnahmen wird eine erhebliche Leistungssteigerung erreicht.

Bei der Stage 1 Leistungssteigerung für den GLA 220 (190PS) ist die Montage bereits im Preis enthalten. Ebenso ist eine V-Max Aufhebung inkludiert, die den Fahrer von Geschwindigkeitsbegrenzungen befreit. Eine weitere Besonderheit der Stage 1 Leistungssteigerung ist die Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen. Dies führt je nach Fahrweise zu einer Kraftstoffersparnis.

Durch das Chiptuning wird nicht nur die Leistung des Fahrzeugs gesteigert, sondern auch das Fahrerlebnis erheblich verbessert. Eine Investition in die Stage 1 Leistungssteigerung für den GLA 220 (190PS) zahlt sich also in mehrfacher Hinsicht aus.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf

Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.