Stage 1 für den GLA - H 247 AMG GLA 45 - OPF (387PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
417 PS  +30PS (8%) 387 PS
307 kW  +22kW (8%) 285 kW
530 Nm  +50Nm (10%) 480 Nm
  • Einbaudauer: 4h
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
1.450,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 1.218,49 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung Stage 1 für den GLA 45 - OPF bringt neue Dynamik in die Fahreigenschaften des Fahrzeugs. Durch eine sorgfältige Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien wird der Ladedruck erhöht und somit eine Leistungssteigerung erzielt. Dies ist ein zentraler Bestandteil des Chiptuning-Prozesses, der die Motorleistung optimiert und die Fahrleistung verbessert.

Zusätzlich zur Anpassung des Ladedrucks wird die Zünd- und Einspritzelektronik optimiert. Diese Optimierung ermöglicht eine effizientere Verbrennung und somit eine verbesserte Motorenleistung. Es ist zu beachten, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Bei uns wird diese Optimierung sorgfältig durchgeführt, um die beste Leistung aus dem GLA 45 - OPF zu holen.

Die Leistungssteigerung ist mehr als nur eine simple Erhöhung der Motorleistung. Es ist eine sorgfältige Abstimmung aller Komponenten, um das Beste aus dem Fahrzeug herauszuholen. Durch diese Anpassungen wird eine spürbare Verbesserung der Fahrdynamik erreicht. Die Leistungssteigerung Stage 1 für den GLA 45 - OPF ist eine Investition in die Leistungsfähigkeit und den Fahrspaß des Fahrzeugs.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan
Hinweis:
Bei Fahrzeugen ab einer EZ ab 2018 muss ggf. eine neue CPC Steuerung verbaut werden. Hier liegt der Aufpreis bei 1400 Euro. Die Überprüfung findet direkt am Fahrzeug statt.
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.