Stage 1 für den GLA - H 247 AMG GLA 35 - OPF (306PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
340 PS  +34PS (11%) 306 PS
250 kW  +25kW (11%) 225 kW
480 Nm  +80Nm (20%) 400 Nm
  • Einbaudauer: 4h
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
1.200,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 1.008,40 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den AMG GLA 35 OPF ist bei uns verfügbar. Dies ist eine Chiptuning-Maßnahme, die erhebliche Verbesserungen in der Leistung des Fahrzeugs ermöglicht. Grundlage für die Optimierung ist eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien. Dieses technische Update zielt darauf ab, den Ladedruck des Fahrzeugs zu erhöhen und somit eine höhere Leistung zu erzielen.

Weiterer Bestandteil dieser Leistungssteigerung ist die Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik. Eine solche Anpassung ermöglicht eine effizientere Verbrennung, was zu einer verbesserten Leistungsausbeute führt. Es ist wichtig zu beachten, dass die Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Damit wird sichergestellt, dass das Fahrzeug mit der zusätzlichen Leistung zurechtkommt und seine volle Leistungsfähigkeit entfalten kann.

Die bei uns angebotene Stage 1 Leistungssteigerung bietet also eine spürbare Verbesserung der Leistung, ohne dabei die Zuverlässigkeit oder Langlebigkeit des Fahrzeugs zu beeinträchtigen. Eine solche Optimierung ist ideal für alle, die das volle Potential ihres AMG GLA 35 OPF ausschöpfen möchten.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan
Hinweis:
Bei Fahrzeugen ab einer EZ ab 2018 muss ggf. eine neue CPC Steuerung verbaut werden. Hier liegt der Aufpreis bei 1400 Euro. Die Überprüfung findet direkt am Fahrzeug statt.
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.