Stage 1 für den GLA - H 247 GLA 200 - OPF (163PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
188 PS  +25PS (15%) 163 PS
138 kW  +18kW (15%) 120 kW
290 Nm  +40Nm (16%) 250 Nm
  • Einbaudauer: auf Anfrage
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
890,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 747,90 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Die Stage 1 Leistungssteigerung für den GLA 200 - OPF ist eine hochwertige Option für alle, die nach mehr Leistung und Effizienz suchen. Sie handelt sich um eine umfangreiche Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien. Dies führt zu einer Erhöhung des Ladedrucks, was wiederum eine spürbare Steigerung der Motorleistung zur Folge hat.

Durch die Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik wird eine bessere Kraftstoffverbrennung erreicht. Dies führt zu einer verbesserten Motorleistung und Effizienz. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Leistungsangaben sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan beziehen. Mit anderen Worten, bei uns erhalten Sie eine Leistungssteigerung, die speziell auf hochwertige Kraftstoffe ausgelegt ist.

Bei uns steht Chiptuning für Qualität und Leistung. Wir bieten eine Leistungssteigerung, die speziell auf die Bedürfnisse Ihres GLA 200 - OPF abgestimmt ist. Mit der Stage 1 Leistungssteigerung erhalten Sie mehr Leistung, ohne Kompromisse bei der Qualität oder Zuverlässigkeit eingehen zu müssen.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan
Hinweis:
Bei Fahrzeugen ab einer EZ ab 2018 muss ggf. eine neue CPC Steuerung verbaut werden. Hier liegt der Aufpreis bei 1400 Euro. Die Überprüfung findet direkt am Fahrzeug statt.
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.