Stage 1 für den GLA - H 247 GLA 180 - OPF (136PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
156 PS  +20PS (15%) 136 PS
115 kW  +15kW (15%) 100 kW
240 Nm  +40Nm (20%) 200 Nm
  • Einbaudauer: auf Anfrage
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
890,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 747,90 €

Leistungsdiagramm

Beschreibung Stage 1

Unsere Stage 1 Leistungssteigerung für den GLA 180 - OPF (136PS) verbindet technische Expertise und Leistungsoptimierung, ohne dabei die Alltagstauglichkeit des Fahrzeugs einzuschränken. Bei uns steht nicht nur die Leistungssteigerung im Vordergrund, sondern auch die Haltbarkeit und Langlebigkeit des Motors.

Die Leistungssteigerung wird durch eine Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien erreicht. Durch die Anpassung dieser Kennlinien wird der Ladedruck erhöht, was zu einer verbesserten Leistung führt. Darüber hinaus beinhaltet die Stage 1 Leistungssteigerung auch eine Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik. Diese Anpassungen führen zu einer effizienteren Verbrennung und somit zu einer Leistungssteigerung.

Es ist zu beachten, dass die Leistungsangaben von der Qualität des verwendeten Kraftstoffs abhängig sind. Für optimale Ergebnisse sollte ein Kraftstoff mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan verwendet werden. Chiptuning ist eine hochpräzise Arbeit und kein Massenprodukt. Jedes Fahrzeug ist ein Unikat und wird bei uns auch so behandelt.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Neuprogrammierung der elektronischen Ladedruckkennlinien
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Optimierung der Zünd- und Einspritzelektronik
  • Die Leistungsangaben beziehen sich auf Kraftstoffe mit einer Klopffestigkeit von mindestens 98 Oktan
Hinweis:
Bei Fahrzeugen ab einer EZ ab 2018 muss ggf. eine neue CPC Steuerung verbaut werden. Hier liegt der Aufpreis bei 1400 Euro. Die Überprüfung findet direkt am Fahrzeug statt.
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.