Stage 1 für den G - W 463 G 400 (330PS)

Leistungssteigerung Serienleistung
360 PS  +30PS (9%) 330 PS
265 kW  +22kW (9%) 243 kW
760 Nm  +60Nm (9%) 700 Nm
  • Einbaudauer: 3 Stunden
  • TÜV: Nicht möglich
  • Montage: Inklusive
  • Leistungsmessung: Am SLS Hauptstützpunkt
  • Garantie: Zur NSA Garantie
680,00 €
inkl. 19% USt.
Netto: 571,43 €

Beschreibung Stage 1

Die Leistungssteigerung Stage 1 für den G 400 (330PS) aus dem Hause Mercedes-Benz ist ein technisches Meisterwerk. Sie verbindet Chiptuning und eine gezielte Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder zur Maximierung der Motorleistung. Dabei wird der Ladedruck erhöht, um eine spürbare Leistungssteigerung zu erzielen.

Bei uns wird besonderer Wert auf eine fachgerechte Montage gelegt. Diese ist im Preis bereits enthalten, sodass keine versteckten Kosten auf den Kunden zukommen. Die Montage erfolgt durch unser speziell geschultes Fachpersonal, um eine optimale Leistung zu gewährleisten und eventuelle Risiken zu minimieren.

Ein weiterer Vorteil dieser Leistungssteigerung ist die inklusive V-Max Aufhebung. Diese ermöglicht es dem Fahrzeug, die volle Leistung ohne Einschränkungen auszuschöpfen. Zudem wird durch eine Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen eine Kraftstoffersparnis erreicht. Dies hängt jedoch von der individuellen Fahrweise ab und kann daher variieren.

Unsere Leistungen kurz zusammengefasst

  • Optimierung der elektronischen Einspritzkennfelder
  • Erhöhung des Ladedrucks
  • Kosten für Montage inklusive
  • Inklusive V-Max Aufhebung
  • Durch Anhebung des Drehmoments in den unteren Drehzahlbereichen tritt je nach Fahrweise eine Kraftstoffersparnis auf
Hinweis:
Bei Fahrzeugen ab einer EZ ab 2018 muss ggf. eine neue CPC Steuerung verbaut werden. Hier liegt der Aufpreis bei 1400 Euro. Die Überprüfung findet direkt am Fahrzeug statt.
Wichtige Hinweise: Der Einbau der Leistungssteigerung (Tuning-Chip, Leistungsteigerung) in der BRD und EU-Ländern gemäß § 19 Abs. 3 S. 1 Nr. 4c StVZO führt dazu, dass die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt, wenn nach Durchführung der Leistungssteigerung/Chiptuning nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme durch einen Sachverständigen/TÜV-Organisation durchgeführt wird. Das Betreiben eines Kraftfahrzeugs mit nicht abgenommenen technischen Änderungen führt zu Fahren ohne Versicherungsschutz. Der Versicherer kann im Schadensfall die Leistung ablehnen. Bei Fahrzeugen, die in der Hersteller- oder erweiterten Garantie sind, führt dies zum Entfall der Herstellerleistungen für die von der Garantie betroffenen Bauteile. Rückrüstung: Falls Ihr Fahrzeug, z.B. bei einem Verkauf oder Leasingrückgabe, auf den Ursprungszustand zurückgerüstet werden soll (bei Chiptuning), setzen wir dies gerne gegen eine kleine Kostenpauschale zurück. Alle Daten aus Ihren Steuergeräten werden bei uns gespeichert; wir können Ihnen die ausgelesenen Seriendaten auch gerne zur Verfügung stellen.